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Didaktik

Robuste Schulversuche

Nachrichten aus der Chemie, April 2024, S. 10-14, DOI, PDF. Login für Volltextzugriff.

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Bestimmte Kriterien helfen zu beurteilen, ob eine Einstufung als Gefahrstoff auf soliden Grundlagen beruht sowie ob sich Inhalieren und Bioverfügbarkeit der Substanz ausschließen lassen. Schulversuche sind robust zulässig, wenn alle dabei verwendeten Stoffe nicht von Tätigkeitsverboten betroffen sein können, weil sie nicht bioverfügbar sind.

Änderungen der Gefahrstoffeinstufung haben in den letzten Jahren den experimentellen Chemieunterricht beeinflusst. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Kennzeichnung nach dem global harmonisierten System (GHS), sondern greifen auch in das Format und die Sozialform des experimentellen Chemieunterrichts ein.

Die Richtlinie für Sicherheit im Unterricht (Risu) erlaubt Schülerversuche mit CMR-Stoffen – also solchen, die krebserzeugend (C), mutagen (M) oder reproduktionstoxisch (R) sind –, wenn diese nicht bioverfügbar sind.1) Die Richtlinie enthält jedoch keine physikalisch-chemischen Parameter, mit denen sich die Bioverfügbarkeit beurteilen lässt. Dies führt insbesondere beim experimentellen Unterricht zu Unsicherheiten, vor allem bei halogenierten organischen Verbindungen und aromatischen Kohlenwasserstoffen. Denn diese Stof

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